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Ihre Fragen - Unsere Antworten
Ab wann kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?
Wer ist in der Familienversicherung mit versichert?
Sind meine Kinder und mein Ehe-/Lebenspartner in der Familienversicherung nur versichert, wenn wir gemeinsam verreisen?
An wen muss ich mich wenden, wenn etwas passiert?
Wie oft kann ich im Jahr verreisen und bin dabei versichert?
Wie kann ich sicher sein, dass die F.A.S.I. auch die Kosten zahlen kann?
Hat die F.A.S.I. eigene Flugzeuge?
Wann erreiche ich im Notfall die Notfallzentrale?
Macht eine solche Absicherung nicht nur für Fernreisen Sinn?
Aus welchen Ländern führt die F.A.S.I. Rückführungen durch?
Wo gilt meine Krankenversicherung?
Warum sollte ich Mitglied bei der F.A.S.I. werden? - Ich habe doch meine Krankenversicherung
Ab wann kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?
Ab sofort! Die F.A.S.I. kennt keine Karenz- oder Wartezeiten! Ihr Leistungsanspruch besteht ab Datum der Unterschrift, wenn der Jahresbetrag rechtzeitig abgebucht werden kann.
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Wer ist in der Familienversicherung mit versichert?
Sind meine Kinder und mein Ehe-/Lebenspartner in der Familienversicherung nur versichert, wenn wir gemeinsam verreisen?Ihre ganze Familie – selbst wenn Sie mehrere Kinder haben (bekommen sollten) kostet es nicht mehr! Zur Gruppe der mitversicherten Personen gehören die/der ständige, in häuslicher Gemeinschaft mit dem/der Antragsteller/in lebende Partner/in und die im gemeinsamen Haushalt lebenden, unterhaltsberechtigten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
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An wen muss ich mich wenden, wenn etwas passiert ist?Nein, selbstverständlich nicht! Jede versicherte und mitversicherte Person hat den vollen Leistungsanspruch egal ob sie allein oder mit der Familie verreist. Ihr Kind z.B. ist auch auf einer Klassenreise, Jugendfreizeit etc. voll abgesichert!
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Wie oft kann ich im Jahr verreisen und bin dabei versichert?Als Mitglied erhalten Sie einen Notfall-Ausweis. Hierin finden Sie die Rufnummern der Notfallzentrale für einen notwendigen Rücktransport und für einen medizinischen Notfall (Krankheit / Unfall). Diese Nummern finden Sie bis zum Erhalt des Notfall-Ausweises bereits auf der Rückseite Ihrer Aufnahmeerklärung, denn Sie sind ja ab sofort leistungsberechtigt
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Es ist egal wie oft Sie verreisen – Ihr Leistungsanspruch gilt auf jeder Reise bis zu einer jeweiligen Dauer von 6 Wochen pro Reise.
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Wie kann ich sicher sein, dass die F.A.S.I. auch die Kosten zahlen kann?
Hat die F.A.S.I. eigene Flugzeuge?Alle zugesagten Leistungen sind durch namhafte deutsche Versicherungen abgedeckt – egal was passiert: Sie sind immer auf der sicheren Seite
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Wann erreiche in im Notfall die Notfallzentrale?Wir können, durch abgesicherte vertragliche Vereinbarungen, jederzeit rund um die Uhr für Sie über die grösste europäische Ambulanz-Flotte mit modernster medizinischer Ausstattung und in der Flug-Ambulanz erfahrenen Ärzten und medizinischem Personal verfügen. Und somit - quasi massgeschneidert – für jeden Not- und Unglücksfall das jeweils passende Fluggerät einsetzen. Dies ist uns – im Sinne unserer Mitglieder und deren Versorgung – wichtiger als aus Prestigegründen einen einziges oder vielleicht zwei eigene Ambulanzjets zu haben.
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Macht eine solche Absicherung nicht nur für Fernreisen Sinn?Immer! 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Da Unglücks- und Krankheitsfälle keine Bürozeiten kennen, kennen wir so etwas auch nicht – wir sind immer für Sie da, wenn Sie uns brauchen!
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Aus welchen Ländern führt die F.A.S.I. Rückholungen durch? Wo gilt meine Krankenversicherung?Nein, selbst für sogenannte Nahziele wie Spanien, Griechenland, die Schweiz etc ist der Abschluss einer Mitgliedschaft ratsam und wird vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland empfohlen. Da wir für unsere Mitglieder auch Verlegungen innerhalb Deutschlands durchführen können Sie unsere Leistungen auch nutzen wenn Sie „nur“ in Deutschland Urlaub machen!
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Es gibt keine Beschränkungen – wir operieren für unsere Mitglieder weltweit und ohne Einschränkungen
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Warum sollte ich Mitglied bei der F.A.S.I. werden, ich habe doch meine Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes Kassel vom 10.10.1978 (Az. 3RK 75/77) keine Rücktransportkosten für verunglückte oder erkrankte Mitglieder bezahlen. Als privat versicherter Beamter ist es wichtig zu wissen, dass die Beihilfe Rückholkosten ebenfalls grundsätzlich nicht übernimmt.
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